Bodenverbesserung im Gebiet Kloteren / Wisen / Emseren Au und Berneck / Öffentliche Auflage Meliorationsprojekt
In Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt Littenbach-Äächeli
sollen im Gebiet Kloteren / Wisen / Emseren verschiedene bauliche
Massnahmen an den Fliessgewässern und den Feldwegen umgesetzt werden.
Ebenso sollen ausgewählte Flächen als Retentionsflächen ausgeschieden
werden. Um diese Flächenbeanspruchung bestmöglich ausgleichen zu können,
hat die Projektgruppe Hochwasserschutz Littenbach-Äächeli einen Auftrag
für die Prüfung und Planung angepasster Massnahmen zur Standort- und
Bodenverbesserung erteilt (Meliorationsprojekt). Diese Massnahmen
umfassen insbesondere die Ausgleichung von Geländemulden
(Terrainveränderungen) sowie den Einbau ergänzender Drainageleitungen.
Damit die Planung von Massnahmen zur Standort- und Bodenverbesserung erarbeitet werden kann, ist die Zustimmung der Mehrheit der Grundeigentümer und der betroffenen Grundstückflächen nötig. Innert Frist bis 11. Januar 2019 lagen 2/3 der Zustimmungen der Grundeigentümer sowie der Flächen vor. Die Eigentümer gaben damit ihr Einverständnis zur Planung des Meliorationsprojekts mit Massnahmen zur Standort- und Bodenverbesserung durch die Projektgruppe Hochwasserschutz (im Auftrag des Littenbach-Äächeli-Unternehmens als Meliorationskommission). Als erster Schritt der Planung wird jetzt das Beizugsgebiet bestimmt und öffentlich aufgelegt. Parallel werden mit den Bewirtschaftern erste Vorgespräche geführt.
Bevor allfällige bauliche Massnahmen umgesetzt werden können, ist ein nächstes Auflageverfahren durchzuführen und die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen. Die Kosten für die Erarbeitung des Meliorationsprojekts wie auch später für die baulichen Massnahmen trägt vollumfänglich das Hochwasserschutzprojekt.
Öffentliche Auflage
Die Gemeinderäte Au und Berneck genehmigten die Durchführung des Meliorationsverfahrens (Planung) und das Beizugsgebiet samt Statuten. Das Beizugsgebiet sowie die Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 211/2019 (Au) und Nr. 278/2019 (Berneck) samt Statuten liegen nach Art. 46 Meliorationsgesetz während 30 Tagen d. h. vom 16. September bis 15. Oktober 2019, im Gemeindehaus Au, Gemeinderatskanzlei, Büro 7, Kirchweg 6, Au, sowie im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, Rathausplatz 1, Berneck, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Verfügungen der Gemeinderäte über das Beizugsgebiet und die Gemeinderatsbeschlüsse samt Statuten beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, respektive beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.