Meliorationsprojekt (Bodenverbesserung) – Öffentliche Auflage
Politische Gemeinde Au – Der Gemeinderat hat am 19. August 2019
Politische Gemeinde Berneck – Der Gemeinderat hat am 13. August 2019
gestützt auf Art. 11 Abs. 3 Meliorationsgesetz (MelG, sGS 633.1) genehmigt:
Beizugsgebiet und Statuten
«Meliorationsprojekt – Bodenverbesserung im Gebiet Kloteren / Wisen / Emseren Au und Berneck»
Das Beizugsgebiet sowie die Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 211/2019 (Au) und Nr. 278/2019 (Berneck) samt Statuten liegen nach Art. 46 MelG während 30 Tagen d. h. vom 16. September bis 15. Oktober 2019, im Gemeindehaus Au, Gemeinderatskanzlei, Büro 7, Kirchweg 6, Au, sowie im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, Rathausplatz 1, Berneck, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Verfügungen der Gemeinderäte über das Beizugsgebiet und die Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 211/2019 (Au) und Nr. 278/2019 (Berneck) samt Statuten beim Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au respektive beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
12. September 2019
Gemeinderat Au / Gemeinderat Berneck